Feuerwehrgebührenkalkulation

Gerne übernehme ich für Sie die Neukalkulation Ihrer Feuerwehrgebühren und die Anpassung Ihrer Feuerwehrgebührensatzung

Ist Ihre Feuerwehrgebührensatzung noch aktuell und entspricht dem aktuellen Satzungsmuster?

Wie wichtig eine aktuelle Satzung ist, zeigt der aktuelle Fall in Oberursel, der hessenweit für Aufsehen gesorgt hat. 

Sorgen Sie vor und passen Ihre Satzung an, um solchen Ärger zu vermeiden. Im Übrigen ist die Kalkulationsgrundlage alle 3 Jahre, aber maximal alle 5 Jahre zu aktualisieren.

Eine aktuelle, individuelle Gebührenkalkulation ist für jede Kommune notwendig

Eine aktuelle und fachgerechte Gebührenkalkulation die Grundlage für die rechtmäßige Festsetzung von Feuerwehrgebühren. Eine einfache Übernahme der Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände ersetzt die eigene Kalkulation nicht (VG Würzburg, U. v. 28.6.2018, Az. W 5 K 16/745 zitiert nach juris Rn. 28). Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist es von elementarer Bedeutung, eine Kalkulation mit eigenen Zahlen vorhalten zu können. Ohne eigene Gebührenkalkulation wird es nur schwer möglich sein, die Rechtmäßigkeit der Feuerwehrgebührensatzung zu belegen.

Die Feuerwehrgebührenkalkulation erfolgt dabei nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und Rechtssprechung in Hessen. 

Vorteile einer externen Kalkulation

  • hohe Rechtssicherheit
  • transparente und nachprüfbare Dokumentation
  • Individuelle Kalkulation
  • hohe betriebswirtschaft-liche Kompetenz
  • hinlängliche Erfahrung im Gebührenrecht des Hessischen Kommunal-abgabengesetz (KAG)


Leistungs-umfang

  • Auswertung Ihrer Grunddaten
  • Durchführung der Kalkulation unter betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
  • transparente Dokumentation
  • Definition Ihrer individuellen Ziele
  • Erstellen einer Satzung
  • Erstellung einer Beschlussvorlage und Begleitung dessen in den politischen Beratungen


Erfahrung
 

  • langjährige Erfahrung mit Gebührenkalkulationen in der Funktion als Kämmerei für diverse Bereiche in der Verwaltung wie
    • Wassergebühren
    • Abwassergebühren
    • Friedhofsgebühren
    • Kita Gebühren
    • Feuerwehrgebühren
  • Feuerwehrgebühren-kalkulation für die Städte Neu-Anspach und Usingen

Kosten und zeitlicher Umfang

  • Kostensicherheit durch Festpreise
  • modular aufgebaute Preisstruktur, je nach individuellen Wünschen und Vorarbeiten von der eigentlichen Kalkulation bis zur "rund-um-sorglos-Betreuung".
  • ab 1.500 € Festpreis
  • Verfahrensdauer max. 8 Wochen nach zur Verfügungstellung notwendiger Daten

BEP Ersteller Hessen

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